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Hörgeräte-Kostenübernahme der Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse meine Hörgeräte?

Wer wieder gut hören möchte, bekommt Unterstützung. Voraussetzung für einen Zuschuss durch Ihre Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung Ihres HNO-Arztes.
Der Grad der Hörminderung entscheidet, in welcher Höhe die Kosten für Ihre Hörgeräte vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.

Kostenübernahme – Hörgeräte sind leistbar

Für eine Standardversorgung erhalten Sie von den Sozialversicherungsanstalten in der Regel folgende Zuschüsse:

Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00*
Beidseitige Versorgung (zwei Ohren): € 1.425,60*

Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden.

*inkl. MwSt.

Papierkram? Wir übernehmen das!

Unser Neuroth-Service für Sie: Beim Kauf Ihres Hörgeräts müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, der Zuschuss wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.

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Ihr*e HNO-Arzt*Ärztin klärt die medizinischen Hintergründe und stellt die Verordnung für einen Zuschuss der Krankenkasse aus. Der unverbindliche Beratungstermin in einem Neuroth Fachinstitut in Ihrer Nähe bringt Ihnen konkrete Informationen zu den nächsten Schritten.